Für die Zwecke dieser Teilnahmebedingungen wird die Umfrage als „Werbeaktion“ bezeichnet. Mit der Teilnahme an der Werbeaktion erklären sich Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Veranstalterin
Die Veranstalterin dieser Werbeaktion ist die LimeBike Germany GmbH (Herzbergstraße 22, 10365 Berlin).
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt und Inhaber eines Lime-Kontos sind.
Jeder Teilnehmer darf nur einmal und im eigenen Namen an der Werbeaktion teilnehmen.
Teilnahmezeitraum
Der Teilnahmezeitraum für die Werbeaktion ist vom 26.09.2024, 14 Uhr (Ortszeit) bis zum 10.10.2024, 10 Uhr (Ortszeit).
Teilnahme
An der Werbeaktion nimmt teil, wer die Umfrage vollständig ausfüllt. Verspätete, unvollständige, unleserliche oder verunstaltete Antworten werden nicht akzeptiert.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Gewinn, Gewinnermittlung, -benachrichtigung und -ausschüttung
Der Gewinn ist eine von fünf Freifahrten mit Lime-Fahrzeugen in Höhe von bis zu 15 Minuten, diese werden unter den Teilnehmenden verlost.
Der/die Gewinner/in wird per E-Mail benachrichtigt. Die Entscheidung der Veranstalterin ist endgültig und es wird keine Korrespondenz geführt.
Der Gewinn ist nicht übertragbar, nicht erstattungsfähig und nicht verhandelbar. Es gibt keine Alternative in bar.
Teilnahmeausschluss
Angestellte und Stellvertreter der Veranstalterin, deren Familien, sowie sonstige Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin und andere Personen, die mit der Werbeaktion in Verbindung stehen, sind von der Teilnahme an dieser Werbeaktion ausgeschlossen.
Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmer von der Werbeaktion bei Vorliegen besonderer Umstände auszuschließen.
Ein Ausschluss ist insbesondere bei Vorliegen der folgenden Umstände gerechtfertigt:
der Teilnehmer hat unwahre Angaben zu seiner Person gemacht,
es besteht der Verdacht, dass der Teilnehmer die Werbeaktion manipuliert hat, oder
der Teilnehmer hat gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstige gesetzliche Regelungen verstoßen.
Änderungen
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Werbeaktion jederzeit ohne vorherige Ankündigung und Mitteilung von Gründen zu ändern, zu erweitern, einzuschränken oder vorzeitig zu beenden.
Die Veranstalterin behält sich insbesondere das Recht vor, den Gewinn (oder einen Teil davon) durch einen Gewinn ihrer Wahl zu ersetzen, der den gleichen oder einen höheren Wert als der ursprüngliche Gewinn hat, falls Umstände eintreten, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
Technische Störungen
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass Teilnehmer gegen die Veranstalterin keine Ansprüche geltend machen können, sofern diese aufgrund zeitweiliger technischer Störungen oder Wartungsarbeiten an der Teilnahme an der Werbeaktion gehindert werden.
Datenschutz
Die Veranstalterin hält sich an die geltenden Datenschutzgesetze. Alle persönlichen Daten werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von der Veranstalterin gesammelt und verarbeitet.
Mit der Teilnahme an dieser Werbeaktion und der Einwilligung zum Zeitpunkt der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass
die Veranstalterin ihren Beitrag und ihren Vornamen in der von den Veranstalterin genutzten Online-Medien, wie z.B. der Lime-Website, der Lime-App und allen sozialen Netzwerken (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Instagram, X, LinkedIn und Facebook) im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Werbeaktion veröffentlichen, verbreiten und/oder anderweitig Dritten zugänglich machen und
die Veranstalterin ihre Angaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ihre E-Mail-Adresse, verwenden kann, um sie über Werbeaktionen, Produkte und Neuigkeiten des Veranstalters zu informieren.
Die Veranstalterin wird die personenbezogenen Daten der Teilnehmer nicht an Dritte für deren Marketingzwecke weitergeben, es sei denn, die Teilnehmer haben der Veranstalterin hierzu ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt.
Anwendbares Recht
Die Werbeaktion der Veranstalterin unterliegt deutschem Recht.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.